Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.